Kontakt

  • Veranlagung A – Z:     Frau Hellmich / Telefon 455 2032
     
  • Ordnungswidrigkeiten, Rechtsbehelfe, Steuerschätzung, Inhaftungnahme:     Frau Puschmann / Telefon 455 2035
     
  • E-Mail: vergnuegungssteuer@muelheim-ruhr.de

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Formular VGSt.-Anmeldung und -erklärung für Spielgeräte ab 2026
Formular Anlage zur Vergnügungssteuererklärung ab 2026
Antrag auf quartalsweise Abgabe der Vergnügungssteuererklärungen
Antrag Befreiung Sportgeräte
Spielgerätesteuersatzung 2026

Datenschutzhinweise des Fachbereiches Finanzen

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.

Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.

Hier finden Sie Informationen nach Artikel 13, 14 und 21 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

Weitere Themen

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Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) vom 19.12.2025.